Um die Abwicklung der Förderung brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Das erledigen wir für Sie!
Welche Bedingungen sind zu erfüllen:
• Der gesamte Anschlusswert der LED-Anlage muss mindestens 500W Nennleistung betragen
• Der Antrag auf Unterstützung kann erst nach Fertigstellung gestellt werden – nicht im Vorhinein.
• Die eingereichte LED-Installation darf nicht verändert werden – Sie muss dauerhaft so bestehen bleiben
• Alle verwendeten Komponenten müssen eine CE-Kennzeichnung aufweisen
Wer ist Förderungsberechtigt:
Prinzipiell sind alle Gewerbetreibende, Unternehmer, Vereine, Kommunen und Landwirte berechtigt eine Förderung zu beantragen.
Nicht Förderungsberechtigt sind allerdings Projekte auf die bereits eine andere Art von Unterstützung gewährt wurde, wie z.B. Landwirtschafts- und Wohnbauförderung, Ökostrom oder andere Vergünstigungen von Tarifen.
Förderhöhe:
Die Förderhöhe beträgt max. Euro 700,-- je installiertem kW LED Leistung und ist mit maximal 30 % der Investitionssumme gedeckelt.
FIMAG GmbH
LED Lichtlösungen
Rohnen 1080
6861 Alberschwende
Österreich
+43 664 8824 79 49
Worauf ist beim Tausch von herkömmlicher Beleuchtung auf ein LED-System zu achten.
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